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Widerspruch gegen Weitergabe der Daten zur Wahlwerbung

Am 09. Juni 2024 wird die 10. Europawahl stattfinden. Die Meldebehörde darf in den sechs Monaten vor der Wahl Auskunft über Namen und Adressen von Wahlberechtigten erteilen.
 
Sollten Sie mit der Bekanntgabe Ihrer Namen und Anschriften an politische Parteien zu Wahlwerbezwecken nicht einverstanden sein, können Sie einer solchen Weiter- gabe widersprechen.
 
Sie sollten sich dazu möglichst frühzeitig an das Einwohnermeldeamt im Rathaus Thierhaupten, Zimmer 1 wenden. Der Widerspruch wirkt grundsätzlich unbefristet, er kann allerdings jederzeit zurückgenommen werden.