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Keine Kinderreisepässe mehr ab 01.01.2024!

Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.
Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden.


Bitte beachten Sie, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, innerhalb kurzer Zeit stark verändern kann, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich ist und das Ausweisdokument vorzeitig ungültig geworden ist. In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument (Personalausweis oder Reisepass).

Dazu erforderlich ist ein biometrisches Foto Ihres Kindes. Eine Voranmeldung mit der notwendigen Zustimmungserklärung finden Sie auf unserer Homepage.